
Akzeptanz für Windenergie - Initiative Windenergie Freigericht gestartet
Sowohl die allgemeine Akzeptanz des Windenergieausbaus als auch die Akzeptanz von Windenergieanlagen vor Ort bewegt sich seit den ersten …
WeiterlesenJede Form der Energieerzeugung, auch der Bau einer Windenergieanlage, ist mit Eingriffen in die Natur und Umwelt verbunden. Durch belastbare Untersuchungen, eine gute Standortwahl und tragbare Kompensationsmaßnahmen können populationsgefährdende Auswirkungen verringert oder sogar vermieden werden. Im Vergleich zur fossilen und atomaren Energieerzeugung sind die Auswirkungen – bei guter Standortwahl – auf die biologische Vielfalt deutlich geringer.
Aufgrund ihres jeweils unterschiedlichen Verhaltens sind Fledermaus- und Vogelarten durch Windenergieanlagen in unterschiedlichem Ausmaß oder je nach Art auch gar nicht gefährdet. Im Einzelfall sind nur einige dieser Arten planungsrelevant und müssen im weiteren Verfahren genauer untersucht werden, um den Umfang der möglichen Beeinträchtigung zu beurteilen. Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz hat zudem Karten mit den aktuell bekannten Vorkommen einiger windenergiesensibler Arten veröffentlicht, die bei der Planung herangezogen werden können. Potenzielle Gefährdungen dieser Arten durch Windenergieanlagen bestehen durch Kollisionen mit den sich drehenden Rotorblättern und an den Masten, Lebensraumverluste, eine mögliche Scheuch Wirkung sowie durch Beeinträchtigungen der Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
Diese Gefährdungen können durch eine gute Standortwahl und bestimmte Vermeidungsmaßnahmen minimiert werden. Dies bestätigen zahlreiche Studien, wie z.B. die Studie des Michael-Otto-Instituts im NABU. Hier hat die Auswertung von 127 Einzelstudien aus zehn Ländern gezeigt, dass durch die Berücksichtigung von seltenen und windenergiesensiblen Tieren bei der Planung und Errichtung von Windenergieanlagen negative Auswirkungen vermieden werden können. Konkret kann dies etwa bei Fledermäusen durch das Abschalten von Anlagen zu Zeiten erhöhter Fledermausaktivität geschehen.
Bei vielen Vogelarten, wie z.B. dem Rotmilan, kann ein ausreichender Abstand zwischen Horst und Windenergieanlage Konflikte vermeiden. Auf Grund der Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten von 2007 beträgt dieser beim Rotmilan einen Kilometer um einen Horst als Vorsorgebereich und sechs Kilometer als Prüfbereich für den Bau von Windenergieanlagen. Der Vorsorgebereich kann ggf. unterschritten werden, wenn durch eine fachgerechte Untersuchung der regelmäßig frequentierten Nahrungshabitate und Flugkorridore belastbar nachgewiesen wird, dass bestimmte Bereiche vom Rotmilan nicht genutzt werden und Flugbewegungen weg vom jeweiligen Standort der Windenergieanlage erfolgen. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn der Horst sich am Waldrand befindet, die Nahrungssuche in der offenen Landschaft stattfindet und die Windenergieanlage hinter dem Horst im Wald oder jenseits des Waldgebietes steht. Genauso kann auch ein größerer Abstand von einem Rotmilanhorst erforderlich werden, wenn regelmäßig frequentierte Nahrungshabitate und Flugkorridore von geplanten WKA-Standorten erheblich betroffen sind.
Aus einer Dokumentation von BUND und NABU
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WeiterlesenDer Flächenbedarf einer Windkraftanlage teilt sich in folgende Teilflächen auf: Die Fläche, die für den Aufbau benötigt wird, beträgt in der Regel …
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