Faktencheck: Wind­energie­anlagen töten oder vertreiben Fleder­mäuse und Vögel

Jede Form der Energieerzeugung, auch der Bau einer Wind­energie­anlage, ist mit Ein­griffen in die Natur und Umwelt ver­bunden. Durch belastbare Unter­such­ungen, eine gute Standortwahl und trag­bare Kom­pen­sa­tions­maßnahmen können po­pu­la­tions­ge­fähr­dende Aus­wirkungen ver­ringert oder sogar vermieden werden. Im Ver­gleich zur fossilen und atomaren Energie­er­zeugung sind die Aus­wir­kungen – bei guter Stand­ort­wahl – auf die biologische Vielfalt deutlich geringer.

Aufgrund ihres jeweils unterschiedlichen Ver­haltens sind Fleder­maus- und Vogel­arten durch Wind­energie­anlagen in unter­schied­lichem Aus­maß oder je nach Art auch gar nicht ge­fähr­det. Im Ein­zel­fall sind nur einige dieser Arten pla­nungs­relevant und müssen im weiteren Verfahren genauer untersucht werden, um den Um­fang der möglichen Be­ein­träch­ti­gung zu beurteilen. Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Natur­schutz hat zudem Karten mit den aktuell bekannten Vorkommen einiger wind­energie­sensibler Arten ver­öf­fent­licht, die bei der Planung herangezogen werden können. Potenzielle Ge­fähr­dungen dieser Arten durch Wind­energie­anlagen bestehen durch Kollisionen mit den sich drehenden Rotor­blättern und an den Masten, Lebens­raum­ver­luste, eine mögliche Scheuch Wirkung sowie durch Be­ein­träch­ti­gungen der Fort­pflanzungs- und Ruhestätten.

Diese Gefährdungen können durch eine gute Standortwahl und bestimmte Ver­meidungs­maß­nahmen mini­miert werden. Dies bestätigen zahl­reiche Studien, wie z.B. die Studie des Michael-Otto-Instituts im NABU. Hier hat die Auswertung von 127 Einzel­studien aus zehn Ländern gezeigt, dass durch die Be­rück­sichtigung von seltenen und wind­energie­sensiblen Tieren bei der Planung und Errichtung von Wind­energie­anlagen negative Auswirkungen ver­mieden werden können. Konkret kann dies etwa bei Fleder­mäusen durch das Ab­schalten von Anlagen zu Zeiten erhöhter Fleder­maus­aktivität geschehen.

Bei vielen Vogelarten, wie z.B. dem Rot­milan, kann ein aus­rei­chender Abstand zwischen Horst und Wind­energie­anlage Konflikte vermeiden. Auf Grund der Emp­feh­lungen der Länder­arbeits­gemein­schaft der Vogel­schutz­warten von 2007 beträgt dieser beim Rot­milan einen Kilo­meter um einen Horst als Vor­sorge­bereich und sechs Kilo­meter als Prüfbereich für den Bau von Wind­energie­an­lagen. Der Vorsorgebereich kann ggf. unterschritten werden, wenn durch eine fach­gerechte Untersuchung der regelmäßig fre­quen­tier­ten Nahrungs­habitate und Flugkorridore belastbar nach­ge­wiesen wird, dass bestimmte Bereiche vom Rot­milan nicht ge­nutzt werden und Flugbewegungen weg vom jeweiligen Stand­ort der Wind­energie­anlage erfolgen. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn der Horst sich am Wald­rand befindet, die Nahrungs­suche in der offenen Landschaft stattfindet und die Wind­energie­anlage hinter dem Horst im Wald oder jenseits des Waldgebietes steht. Genauso kann auch ein größerer Abstand von einem Rot­milan­horst er­forder­lich werden, wenn regelmäßig fre­quen­tierte Nahrungs­habitate und Flug­korridore von ge­plan­ten WKA-Standorten erheb­lich betroffen sind.

Aus einer Dokumentation von BUND und NABU


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