Faktencheck: Wind­energie­an­lagen blinken in der Nacht und belästigen durch Schatten­wurf

Windenergieanlagen müssen ab einer Ge­samt­höhe von 100 Me­tern nachts durch Licht­signale gekenn­zeich­net werden. Die blin­ken­den Lichter werden von Anwohnern häufig als störend emp­fun­den. Die Branche hat jahrelang für die Mög­lich­keit einer be­darfs­ge­rech­ten Nacht­kenn­zeich­nung ge­kämpft. Jetzt hat der Bund da­für die Vo­raus­set­zungen geschaffen und Systeme zu­ge­las­sen. Deutsch­land­weit werden die Anlagen nun mit dieser Technologie aus­ge­stat­tet. Nur wenn Flugobjekte erkannt werden, geht die Be­leuch­tung an. Gut 90 Pro­zent weniger Lichtaktivität sind das Ergebnis.

Auch für den Schattenwurf der Rotoren­blätter gibt es definierte Im­mis­sions­schutz­rege­lungen. Demnach muss eine Wind­kraft­anlage vo­rü­ber­ge­hend abgeschaltet werden, wenn ihr Schatten länger als 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten am Tag auf ein Wohnhaus fällt.

Bundesverband Wind Energie e.V.


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